Gemäß § 58c des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden in Deutschland jährlich Daten (wie Name, Geburtsdatum und Anschrift) von Personen, die im laufenden Kalenderjahr 17 Jahre alt werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Dies dient der Übersendung von Informationsmaterialien zur Werbung für den Wehrdienst oder eine Laufbahn in der Bundeswehr. Der Widerspruch richtet sich gegen diese Datenübermittlung, um zu verhindern, dass persönliche Daten weitergegeben und Werbematerialien versendet werden; siehe dazu dfg-vk-hessen.de .
Das Bürgeramt Erfurt hat dazu ein Formular bereitgestellt:
https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/form/32/32_02_09internet.pdf
